Ihre Fragen. Unsere Antworten auf einen Blick.

Häufig gestellte Fragen unserer MieterInnen – unsere FAQs

Hier haben wir Ihre häufigsten Fragen gesammelt und ausführlich beantwortet. Sollten Sie hier keine passende Lösung für Ihr Anliegen finden, wenden Sie sich gern an die freundlichen KollegInnen unseres First-Level-Supports unter der Rufnummer 030 / 88 018 100 oder per E-Mail an .

Bitte melden Sie sämtliche Mängel und Schäden in Ihrer Mieteinheit ausschließlich bei der von uns mit dem Kleinreparaturmanagement beauftragten Firma Gegenbauer Facility Management GmbH unter der Rufnummer 030 / 880 18 222. Diese Rufnummer ist für Sie täglich 24 Stunden erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Für MieterInnen in Dresden ist die Firma Krocker unter der Rufnummer 0351 / 272 066 60 für alle Mängelmeldungen zuständig. In Notfällen nach 17 Uhr oder am Wochenende und an Feiertagen bitten wir Sie, die in den Hausaufgängen stehenden Notfallfirmen zu kontaktieren.

Für MieterInnen in Bielefeld ist Herr Gembora unter der Rufnummer 0176-4383 4662 für alle Mängelmeldungen zu erreichen.

 

 

 

Betriebs- und Nebenkosten

Was sind Betriebs-/ Nebenkosten?

Betriebskosten, sind gemäß § 556 BGB Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Alle MieterInnen leisten daher mit ihrer Miete monatliche Vorauszahlungen. Diese werden einmal jährlich mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Die Zusammensetzung der Betriebskosten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Vertragsbestimmungen Ihres Mietvertrages.

Wann wird die Betriebskostenabrechnung erstellt?

Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt jährlich bis spätestens zum 31.12. des nachfolgenden Kalenderjahres.

Ich bin umgezogen. Wann und wie erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Betriebskosten und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Die anteiligen Abrechnungen für Heiz- und Betriebskosten erhalten Sie im Laufe des folgenden Kalenderjahres. Es ist daher wichtig, dass Sie mit der Kündigung Ihre neue Anschrift mitteilen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Wird mein Mietverhältnis gekündigt, wenn ich meine Nebenkosten nicht bezahlen kann?

Wir verstehen uns als zuverlässiger und langfristiger Vermieter und stehen in Zeiten außergewöhnlicher finanzieller Belastungen durch steigende Energiepreise und Inflation an der Seite unserer MieterInnen.

Niemand muss eine nebenkostenbedingte Kündigung und somit den Verlust seiner Wohnung fürchten, wenn die aus den steigenden Energiekosten resultierenden Nachzahlungen nicht geleistet werden können.

Für jeden Fall finden wir eine individuelle Lösung. Dieses Vorgehen gilt ab sofort und für Abrechnungen der Jahre 2021 sowie 2022.

Meine Mietzahlung wird durch Dritte übernommen. Kann ich die erhöhten Betriebs-/ Nebenkosten weitergeben?

Sollte Ihre Mietzahlung durch Dritte (z.B. das Bezirksamt oder die Agentur für Arbeit) erfolgen, bitten wir um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Die Erhöhung meiner Betriebs-/ Nebenkosten ist für mich finanziell nicht tragbar. Was kann ich in diesem Fall tun?

Wir finden für jeden besonderen Fall, der eine Zahlung schwierig macht, eine individuelle Lösung und stehen Ihnen als Vermieter partnerschaftlich zur Seite. Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Ich lehne eine Erhöhung meiner Betriebs-/ Nebenkosten ab. Was sollte ich in diesem Fall tun?

Einer Erhöhung der Vorauszahlungen müssen Sie nicht zustimmen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die kommende Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu ungewöhnlich hohen Nachzahlungen bei unseren MieterInnen führen werden. Daher würde die monatliche Anpassung der Vorauszahlung eine größere finanzielle Belastung bei unseren MieterInnen im kommenden Jahr abfedern. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne direkt an. Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Was kann ich tun, um meinen Energie- und Wärmeverbrauch zu reduzieren?

Es gibt viele Möglichkeiten, um Energie im Haushalt einzusparen. Durch Energieeffizienzmaßnahmen können Sie Ihre Kosten deutlich reduzieren – insbesondere mit Blick auf auslaufende staatliche Subventionen wie die Gas- und Energiepreisbremse. Hilfreiche Tipps und Hinweise finden Sie z.B. auf dem unabhängigen Portal CO2 Online, unserm Flyer zum Energiesparen oder den Webseiten der Verbraucherzentrale.

Was ändert sich für mich mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren?

Bisher konnten die Kosten für den Kabelanschluss als Teil der Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung darf der Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss ab dem 01.07.2024 nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Die Streichung des Nebenkostenprivilegs erfolgte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die neuen Regelungen traten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.

Was kann ich tun?

Wenn Sie weiterhin Ihren Kabelanschluss nutzen möchten, müssen Sie mit einem Kabelanbieter Ihrer Wahl einen direkten Vertrag abschließen. Sie können Ihren Anbieter somit entsprechend Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben frei auswählen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig über die Angebote der unterschiedlichen Kabelfernsehanbieter zu informieren und einen Einzelnutzervertrag abzuschließen.

 

Kann es passieren, dass ich in den Übergangsmonaten doppelt zahle?

Wir rechnen die Kosten für den Kabelanschluss als Teil Ihrer Nebenkosten bis zum 30.06.2024 ab. Wir empfehlen Ihnen somit einen direkten Vertrag mit dem Kabelanbieter Ihrer Wahl ab Juli 2024 abzuschließen.

Wohngeld-Plus

Was ist das Wohngeld-Plus und habe ich Anspruch darauf?

Die Belastungen vieler Bürgerinnen und Bürger durch hohe Wohn- und auch Heizkosten steigen. Das Wohngeld Plus kann helfen, diese finanziellen Herausforderungen abzufedern. Durch die Wohngeldreform haben seit Beginn des Jahres 2023 mehr Menschen Anspruch auf das Wohngeld-Plus. Eine verbindliche Berechnung erfolgt durch Ihre zuständige Wohngeldbehörde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus oder in diesem Flyer.

Genehmigungen

Wie beantrage ich den Betrieb und die Installation eines Balkonkraftwerkes?

Balkonkraftwerke sind ein wichtiger Baustein beim Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Wir unterstützen unsere Mieterinnen und Mieter gerne dabei, die Energiewende in den eigenen vier Wänden umzusetzen. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten. Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Genehmigungen und Nachweise, die für die Installation eines Balkonkraftwerks an Ihrem Balkon zwingend  erforderlich sind. Haben Sie bereits alle Unterlagen zur Hand? Dann können Sie die Genehmigung gleich online beantragen.

Für welche bauliche Veränderungen benötige ich eine Genehmigung?

Sämtliche Veränderungen an der baulichen Substanz sind durch den Vermieter grundsätzlich zustimmungspflichtig. Bauliche Veränderungen sind zum Beispiel:

  • das Verlegen von Laminat oder Parkett
  • das Fliesen von Bädern, Küchen oder Fluren
  • der Austausch von Sanitärobjekten
  • die Erneuerung oder der Einbau von Einbauküchen
  • Grundrissveränderungen bzw. Mauerdurchbrüche
  • der Einbau von Zusatzschlössern
  • der Einbau einer Markise oder eines Sichtschutzes
  • das Anbringen von Werbung
  • der Einbau von Klimaanlagen
  • der Einbau einer Satellitenempfangsanlage
  • die Installation eines Balkonkraftwerkes bzw. einer Erzeugeranlage

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist, sondern nur Beispiele von Maßnahmen nennt, die zu genehmigen sind. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner im First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018 -100 oder per E-Mail an service@img-buk.de

Was muss ich tun, um eine Genehmigung für eine bauliche Veränderung zu erhalten?

Bitte beantragen Sie die Genehmigung schriftlich per Post oder per E-Mail an service@img-buk.de rechtzeitig vor Beginn Ihrer Arbeiten. Erläutern Sie kurz Ihr Vorhaben und den Umfang der Maßnahme, ggf. sind Planungsunterlagen und Kostenangebote beizulegen. Bei Erneuerung von Einbauküchen ist immer eine Küchenplanung der Küchenfirma einzureichen.

Sie erhalten im Anschluss nach Einreichung der vollständigen Unterlagen von uns ein Antwortschreiben, mit nachstehendem Inhalt:

  • Die Genehmigung oder die Ablehnung, z. B. bei Eingriff in die Bausubstanz
  • eventuelle Auflagen (z. B. Küchenvolumen, Farbton von Fliesen)
  • die Aussage über eventuelle Rückbauverpflichtungen beim Auszug

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Für welche Haustiere benötige ich eine Genehmigung?

Das Halten von Haustieren ist in Ihrem Mietvertrag geregelt. Kleintiere, die in einem Käfig leben, (z. B. Wellensittiche, Kanarienvögel, Meerschweinchen, Zwergkaninchen) dürfen Sie als Mieter auch ohne schriftliche Erlaubnis halten.

Für alle anderen Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dies gilt auch für eine zeitlich begrenzte Aufnahme von Tieren. Einen entsprechenden Vordruck zur Beantragung finden Sie in unserem Service-Center.

Für gefährliche Hunde im Sinne der Berliner Hundeverordnung kann generell keine Genehmigung erteilt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

 

Untervermietung

Was muss ich tun, wenn ich meine Wohnung untervermieten möchte?

Sie benötigen für jede Untervermietung die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Bitte teilen Sie den Namen, das Geburtsdatum und die letzte Adresse der Person mit, an die Sie untervermieten möchten. Durch die Untervermietung dürfen nicht mehr Personen in der Wohnung wohnen, als es Wohnräume gibt. Darüber hinaus kann einer Untervermietung nicht zugestimmt werden, wenn in der Person des Untervermieters wichtige Gründe zur Ablehnung vorliegen.

Sie sollten mit Ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abschließen. Bitte beachten Sie, dass der Untermietvertrag mit dem Hauptmietvertrag enden muss. In der Regel besteht für den Untermieter keine Möglichkeit, die Wohnung zu übernehmen. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie für alle Schäden, die Ihr Untermieter verursacht, haften.

Nach der Genehmigung ist der Einzug und auch der Auszug Ihres Untermieters durch eine Kopie der Meldebescheinigung mitzuteilen.

Gemäß Mietvertrag ist während der Untervermietung von Ihnen ein angemessener Untermietzuschlag zu zahlen, welchen wir Ihnen in unserer Zustimmungserklärung mitteilen.

Einen entsprechenden Vordruck finden Sie in unserem Service-Center.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Mängel

Wo melde ich Mängel und Schäden?

Bitte melden Sie sämtliche Mängel und Schäden in Ihrer Mieteinheit ausschließlich bei der von uns mit dem Kleinreparaturmanagement beauftragten Firma Gegenbauer Facility Management GmbH unter der Rufnummer (030) 880 18 222. Diese Rufnummer ist für Sie täglich 24 Stunden erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen. Für MieterInnen in Dresden ist die Firma Krocker unter der Rufnummer (0351) 272 066 60 für alle Mängelmeldungen zuständig.

Wie kommt es zur Schimmelbildung in meiner Wohn- oder Gewerbeinheit?

In der Winter- und Übergangszeit kommt es vermehrt zu feuchten Stellen an Zimmerdecken, Wänden und im Fensterbereich, auch Kondenswasser auf den Scheiben ist häufiger zu beobachten. Diese Probleme treten vorwiegend in der Küche, im Bad und im Schlafzimmer auf und können zu Schimmelbildung führen.

Die Ursache hierfür ist eine hohe Luftfeuchtigkeit. Beim Kochen, Baden, Duschen und Wäsche trocknen verdunstet Wasser. Sogar im Schlaf gibt der Mensch bis zu einem Liter Wasser pro Nacht über die Atemluft und Haut ab. Dieses verdunstete Wasser wird von der Luft aufgenommen.

Kalte Luft kann viel weniger Wasser speichern als warme Luft. Sinkt die Raumtemperatur gibt die Luft die gespeicherte Feuchtigkeit zum Teil wieder ab. Diese Feuchtigkeit kondensiert zu Wasser und setzt sich an den kalten Oberflächen, z. B. an Zimmerdecken, Außenwänden oder an den Fenstern ab. Wandbereiche oder Fensterfugen, die über einen längeren Zeitraum kühl und feucht sind, fangen dann an zu schimmeln.

Im Winterhalbjahr ist es besonders wichtig regelmäßig und konstant zu heizen.
Halten Sie die Temperatur in Ihrer Wohnung stetig zwischen 18° und 22° Celsius. Dies entspricht in der Regel der Stellung zwischen 2 bzw. 3 bei Ihren Thermostatventilen. Halten Sie die Türen zu kühleren Räumen, z. B. dem Schlafzimmer geschlossen.

Was muss ich tun, um der Bildung von Schimmel vorzubeugen?

Lüften Sie kurz, regelmäßig und richtig.

Während der kalten Jahreszeit sollten Sie nur mit ganz geöffneten Fenstern 5 bis 10 Minuten lüften. Besonders wichtig ist dies nach dem Kochen, Baden oder Duschen. Vermeiden Sie das Lüften mit angekippten Fenstern. Die an den Fenstern angrenzenden Wandflächen kühlen sonst aus, warme Luft kühlt an den kühleren Flächen ab, die dann abgekühlte Luft kann weniger Feuchtigkeit speichern und es bildet sich Kondensat an den Fenstern oder Wandbereichen.

Wenn Sie Wäsche in der Wohnung trocknen, müssen Sie häufiger lüften. Sollte Ihnen dies aus beruflichem Grund nicht möglich sein, stellen Sie die Wäsche tagsüber in den wärmsten Raum oder besser noch auf den Balkon. Auf keinen Fall darf die Wäsche in wenig beheizten Räumen, wie z. B. dem Schlafzimmer trocknen.

Außenwände
Falls Sie Möbel an Außenwände stellen wollen, achten Sie bitte darauf, dass diese mindestens 5 cm, besser mit 10 cm Abstand zur Wand gestellt werden. Dies gilt besonders, wenn sie auf einem geschlossenen Sockel stehen. Dieser Abstand ist wichtig, damit hinter den Möbeln die Luft zirkulieren kann und es nicht zu Stockflecken kommt.

Fensterlose Bäder

Achten Sie bitte auf die Funktionsfähigkeit des Lüfters in Ihrem Bad. Reinigen Sie bitte regelmäßig die Abzugsventile bzw. den Lüfter und falls vorhanden, die eingebauten Filter.

Bitte achten Sie nach dem Duschen und Baden bei elektrischen Lüftern, die von Ihnen ein- und ausgeschaltet werden können, auf eine ausreichende Nachlaufzeit (mindestens 15 Minuten).

Bäder allgemein

Bitte trocknen Sie nach dem Duschen die nass gewordenen Fliesen mit Hilfe eines Abziehers. Diese Feuchtigkeit kann dann nicht mehr verdunsten und von der Raumluft aufgenommen werden.

Kontrolle der Luftfeuchtigkeit

Wenn sich bei Isolierglasfenstern Feuchtigkeit auf den Rändern der Scheiben niederschlagen, ist die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung zu hoch. Bitte lüften Sie Ihre Wohnung stärker bis die Feuchtigkeit auf den Fenstern verschwindet. Die optimale Luftfeuchte in einer Wohnung liegt zwischen 40% und 60% relative Luftfeuchtigkeit.

Wie kann ich Schimmel beseitigen lassen?

Bitte wenden Sie sich bei auftretendem Schimmel an die Firma Gegenbauer Wohnservice GmbH unter der Rufnummer (030) 880 18 222. Ab sofort können Sie einen Mangel auch online unter www.wohnservice.apleona.com melden.

Für MieterInnen in Dresden ist die Firma Krocker unter der Rufnummer (0351) 272 066 60 für alle Mängelmeldungen zuständig. Für MieterInnen in Bielefeld ist Herr Gembora unter der Rufnummer  0176/4383 4662 für alle Mängelmeldungen zuständig.

Bitte beachten Sie, dass der Schimmel aber nur dann dauerhaft verschwinden wird, wenn Sie durch richtiges Heizen und Lüften die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung nachhaltig reduzieren.

Was muss ich tun, wenn ich in der Wohnung Schädlingsbefall entdeckt habe, obwohl ich meine Wohnung gründlich sauber halte?

In Wohnungen finden Schädlinge mitunter ausreichende Lebensbedingungen. Sie bieten den Tieren die gewünschte Wärme und Feuchtigkeit, ausreichende Nahrung und gute Möglichkeiten, sich zu verbergen. Haben Schädlinge erst einmal den Weg in Ihre Wohnung gefunden, ist die Bekämpfung nicht immer einfach. Darüber hinaus sind alle Wohnungen und sogar viele Häuser durch Kanäle und Leitungen miteinander verbunden, über die sich die Schädlinge leicht verbreiten können.

Zur wirksamen und dauerhaften Verhinderung von Schädlingsbefall genügen manchmal schon einfache Vorsichtsmaßnahmen. Entleeren Sie den Müllbehälter regelmäßig, bewahren Sie Lebensmittel in geschlossenen Behältern auf, halten Sie Ihre Wohnräume trocken und entziehen Sie den Schädlingen so die Lebensgrundlage.

Grundsätzlich ist jeder Mieter selbst verpflichtet, seine Wohnung schädlingsfrei zu halten. Nicht immer sind hierzu chemische Mittel notwendig, die dem Fachmann vorbehalten bleiben sollten. Auch zählt nicht jedes Ungeziefer zu den Schädlingen. Zu gewissen Jahreszeiten dringen beispielsweise vermehrt Freilandinsekten (Spinnen, Feuerwanzen, Fliegen etc.) in die Wohnung ein, die sich manchmal ganz einfach mit dem Staubsauger bekämpfen lassen. Auch verschwinden Silberfische im Bad häufig schon dann, wenn dem Raum durch regelmäßiges Lüften und ausreichendes Heizen die Feuchtigkeit entzogen wird.

Sollten Sie Zweifel haben, was Sie gegen Ungezieferbefall in Ihrer Wohnung tun können, stehen Ihnen die Gesundheitsämter beratend zur Seite. Gern vermitteln wir Ihnen auch einen qualifizierten Kammerjäger.

Anders sieht es aus, wenn Sie in Ihrer Wohnung den Befall von Schaben, Speckkäfer, Taubenzecken, Pharaoameisen oder Ähnliches feststellen. Maßnahmen gegen diese Schädlinge werden immer von uns eingeleitet, um eine unverzügliche und dauerhafte Beseitigung zu gewährleisten und den Befall weiterer Wohnungen auszuschließen.

Die Bekämpfung ist entsprechend aufwändig und kann nur durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Bitte benachrichtigen Sie uns sofort. Bei einem schnellen Reagieren kann eine Ausbreitung im Haus vielleicht noch rechtzeitig verhindert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Mietzahlungen: Bankverbindung, SEPA-Lastschriftmandat und drohende Zahlungsrückstände

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich nun tun?

Hat sich Ihre Bankverbindung geändert, können Sie uns dies über unser Kontaktformular mitteilen.

 

Ich möchte ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. An wen kann ich mich wenden?

Für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen wollen, bitten wir Sie das Formular aus unserem Service-Center ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an service@img-buk.de oder per Post an die Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Meinekestr. 25, 10719 Berlin zu übersenden.

Ich kann meine Miete nicht rechtzeitig zahlen. Was muss ich nun tun?

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, bis zum 3. Werktag eines Monats Ihre Miete zu bezahlen. Ein Mietrückstand kann zur fristlosen Kündigung führen, wenn für zwei aufeinander folgende Monate die fällige Miete ganz oder überwiegend nicht gezahlt worden oder wenn über einen längeren Zeitraum ein Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten entstanden ist.

Nach dem Gesetz ist es unerheblich, ob Sie selbstverschuldet oder unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Sind Sie in eine solche finanzielle Notlage geraten, beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt Wohngeld, bei Ihrem JobCenter oder beim Sozialamt die Übernahme der Miete.

Bei Problemen mit der Mietzahlung bitten wir Sie, sich rechtzeitig an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de zu wenden.

Möchten Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, können Sie den Antrag gleich online in Service-Center herunterladen.

Müllentsorgung

Wie vermeide ich Müll?

Wenn Sie beim Kauf von Produkten auf umweltfreundliche Verpackungen achten, kann unnötiger Abfall vermieden werden und Sie können sogar Geld sparen. Kaufen Sie vorrangig Produkte in Mehrwegflaschen und Mehrwegbehältern. Sollte dies nicht möglich sein, achten Sie bitte auf recyclebare Verpackungen.

In unserem Hausmüll verbergen sich noch viele hochwertige Rohstoffe. Durch sorgfältige Trennung Ihres Mülls können diese wiederverwertet werden und die Umwelt wird entlastet.

Wie trenne ich meinen Hausmüll?

Wir bitten Sie Ihre Abfälle entsprechend den vorhandenen Müllbehältern wie folgt zu trennen:

Die „Gelbe Tonne“ dient zur Entsorgung von Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien, z.B. Jogurt Becher, Konservendosen, Plastiktüten, Alufolien etc.

In die „Blaue Altpapiertonne“ gehören Abfälle aus sauberem Papier oder Pappe sowie Zeitungen, Zeitschriften sowie Kartons. Bitte denken Sie daran, Kartons beim Entsorgen zu zerkleinern, damit die Container nicht unnötig überfüllt werden.

Die „Gelbe Tonne“ und der „Altglas Container“ werden kostenfrei geleert. Bei allen Produkten mit dem „Grünen Punkt“ haben Sie die Müllentsorgung bereits mit dem Kauf bezahlt. Wenn Sie Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ in die normale graue Mülltonne werfen, bezahlen Sie für die Müllentsorgung ein zweites Mal, denn die Leerung der grauen Restmüllbehälter werden als Betriebskosten mit Ihnen abgerechnet.)

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Wo und wie entsorge ich Sondermüll richtig?

Sondermüll gehört nicht in den Hausmüll!

Farben und Lacke, Lösungsmittel und Klebstoffe, Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel und Insektizide, Batterien, Medikamente und andere Chemikalien können für die Umwelt sehr gefährlich sein und müssen fachgerecht entsorgt werden. Diese als Sondermüll bezeichneten Produkte können Sie kostenlos bei den vielen Recycling-Höfen der Berliner Stadtreinigung, in Berlin abgeben. Gern können Sie sich auf der nachfolgend genannten Homepage über die Möglichkeiten der Sperrmüllabholung in Berlin detailliert informieren:

Schadstoffe | BSR

Auch Sperrmüll gehört nicht in den Hausmüll!

Sperrmüll können Sie ebenfalls kostenlos bei den Recycling-Höfen der Berliner Stadtreinigung abgeben. Für eine Kostenpauschale holt die Berliner Stadtreinigung den Sperrmüll sogar direkt bei Ihnen ab, wenn Sie einen Abholtermin vereinbaren.

Gern können Sie sich auf der nachfolgend genannten Homepage über die Möglichkeiten der Sperrmüllabholung in Berlin detailliert informieren:

Sperrmüll | BSR

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Vermietungsprozess

Wie läuft der Vermietungsprozess ab?

Unser Vermietungsteam bietet verfügbare Wohnungen auf unserer Homepage sowie in den großen gängigen Immobilienportalen an. Sofern Sie eine Wohnung anspricht, senden Sie uns gern eine Direktanfrage unter Mitteilung Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Wartelisten führen und sehen Sie daher bitte von allgemeinen Anfragen, die sich auf keine konkrete Wohnung beziehen, ab.

Für die Digitalisierung unseres Vermietungsprozesses arbeiten wir mit der Immobilienplattform immomio zusammen. Erstellen Sie sich hier Ihr eigenes Suchprofil und verwalten Sie Ihre Daten und Angaben immer zu 100% datenschutzkonform.

Wir erhalten täglich mehrere Dutzend Anfragen und können leider nicht allen Anfragenden eine Besichtigung ermöglichen. Sofern Sie von uns zu einer Besichtigung eingeladen wurden, können Sie über immomio.de bequem einen Termin buchen und bei anhaltendem Interesse an der Wohnung im Anschluss die digitale Selbstauskunft mit Ihren persönlichen Angaben zu Haushaltsgröße und -einkommen ausfüllen.

Nach Prüfung aller eingegangenen Selbstauskünfte fordern wir von uns ausgewählten InteressentInnenn auf, weitere persönliche Unterlagen vorzulegen. Diese können datenschutzsicher und bequem auf immomio.de hochgeladen und von uns eingesehen werden.

Nach positiver Prüfung dieser Unterlagen erstellen wir die Vertragsunterlagen und laden Sie zur Unterschrift zu uns ins Büro oder senden Ihnen den Vertrag zu.

Jedes Angebot von Geld oder Geschenken, um bei der Wohnungsvergabe bevorzugt berücksichtigt zu werden, weisen unsere MitarbeiterInnen strikt zurück. Unsere Vermietungen erfolgen zu 100% provisionsfrei für den MieterInnen.

Kann ich mich auf einer Warteliste vormerken lassen?

Da wir sehr viele Anfragen erhalten, können wir leider keine Wartelisten führen. Bitte haben Sie Verständnis.

Wie erhalte ich meinen Mietvertrag?

Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erstellen wir die Vertragsunterlagen und laden Sie zur Unterschrift zu uns ins Büro ein oder senden Ihnen den Vertrag zu.

Namensschilder

Erhalte ich beim Einzug Namensschilder von meinem Vermieter?

Bei Abschluss des Mietvertrages werden von uns neue Namensschilder für das Klingeltableau, die Wohnungstür und ggf. den Briefkasten bestellt und vom Hauswart angebracht. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Mein Name hat sich geändert, was muss ich tun?

Hat sich im Laufe der Mietzeit Ihr Name, z. B. durch Heirat, geändert, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der Mieternummer schriftlich per Post oder per E-Mail an service@img-buk.de mit. Bitte übersenden Sie in diesem Fall immer einen Nachweis über die Namensänderung (z.B. eine Kopie der Heiratsurkunde).

Gern können Sie uns Ihre Änderung auch direkt über unser Kontaktformular mitteilen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Hausordnung

Welche Rechte habe ich als MieterIn?

Jede /r Mieter/in hat das Recht, das Leben in der eigenen Wohnung nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Es ist also grundsätzlich erlaubt, Musik zu machen und zu hören, zu singen oder fernzusehen, Besuch zu empfangen oder einfach nur durch die Wohnung zu laufen.

Welche Geräusche muss ich hinnehmen?

Nicht jedes Geräusch, das Sie aus einer Nachbarwohnung hören, ist Lärm. Zu ruhestörendem Lärm werden Geräusche erst dann, wenn das Wohlbefinden normal empfindlicher Mitbewohner erheblich beeinträchtigt wird. Aber auch dann gibt es Geräusche und Lärm, mit denen sich die Bewohner von Mehrfamilienhäusern abfinden müssen.

Hierzu gehören Renovierungsarbeiten und Möbelrücken, die Geräusche laufender Haushaltsmaschinen wie z. B. Waschmaschinen, nächtliches Baden oder Duschen oder das nächtliche Betätigen der Toilettenspülung.

Unvermeidlich und deshalb grundsätzlich hinzunehmen ist der Lärm spielender, schreiender, weinender oder laufender Kinder.

Muss ich Ruhezeiten einhalten?

Jede /r Mieter/in hat das Recht, in seiner Wohnung ungestört leben zu können. Harmonie bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb sind aus Rücksicht auf die anderen HausbewohnerInnen Ruhezeiten einzuhalten. In der Nachtzeit von 22:00 bis 7:00 Uhr, mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an den Sonn- und Feiertagen sind alle MieterInnen grundsätzlich verpflichtet, Zimmerlautstärke einzuhalten. Aber auch außerhalb dieser Ruhezeiten sollte vermeidbarer Lärm unterlassen werden.

Was muss ich tun, wenn ich mich durch meinen Nachbarn gestört fühle?

Ein friedliches Miteinander erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz bei allen Mietern. Sollten Sie sich dennoch einmal in Ihrer Ruhe gestört fühlen, hilft meist schon ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn. Sollte das Gespräche zu keiner Besserung führen, bitten wir Sie, uns ein detailliertes Lärmprotokoll, welches die Angaben über den Verursacher, die Art, den Zeitpunkt und die Dauer der Belästigung enthält, zu übersenden. Gern können Sie hierfür dieses Formular im Service-Center verwenden.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Ansprechpartner des First-Level-Supportes unter der Rufnummer 030 / 88 0 18-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Änderung des Mietvertrags (Wohnen)

Ich möchte eine Änderung an meinen Mietvertrag vornehmen lassen, z. B. einen weiteren Hauptmieter aufnehmen.

Wenn Sie eine Änderung Ihres Mietvertrages wünschen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich per Post oder per E-Mail an service@img-buk.de mitzuteilen. Bei einem Vertragspartnerwechsel bitten wir Sie einen Fragebogen zur Selbstauskunft des neuen Hauptmieters zu übersenden.

Kündigung des Mietverhältnisses (Wohnen)

Ich möchte die Wohnung kündigen, was muss ich beachten?

Möchten Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, kündigen Sie bitte zuerst schriftlich Ihren Mietvertrag. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von allen Vertragspartnern im Original unterschrieben per Post bei uns eingehen muss.

Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats eingehen. Die entsprechenden Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Wie geht es nach meiner Kündigung weiter?

Im Rahmen der Kündigungsbearbeitung ist eine Vorbesichtigung der gekündigten Wohnung erforderlich. Nach Durchführung der Vorbesichtigung wird mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Es wird dann festgelegt, welche Arbeiten zum Vertragsende durch Sie durchzuführen und welche Arbeiten durch den Eigentümer geplant sind.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Kann ich einen Nachmieter stellen?

Sie können grundsätzlich Nachmieter vorschlagen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir von Ihnen empfohlene Nachmieter leider nicht bevorzugt behandeln können. Die von Ihnen vorgeschlagenen Interessenten können sich gern über das Wohnungsangebot auf unserer Homepage informieren und sich direkt bewerben.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Wann erhalten ich die ausstehende Nebenkostenabrechnung?

Betriebskosten und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Die anteiligen Abrechnungen für Heiz- und Betriebskosten erhalten Sie im Laufe des folgenden Kalenderjahres. Es ist daher wichtig, dass Sie mit der Kündigung Ihre neue Anschrift mitteilen.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Wann erhalte ich die von mir hinterlegte Kaution zurück?

Haben Sie eine Kaution oder eine Verpfändungserklärung hinterlegt, erfolgt die Freigabe nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung, aller Schlüssel und bei vollständig ausgeglichenem Mieterkonto innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsende.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Mietkaution

Wie hoch ist die Mietkaution?

Die Kaution beträgt in der Regel drei Monatskaltmieten. Für Gewerbemietverhältnisse gelten für die Kautionshöhe die mit Ihnen individuell vereinbarten Regelungen.

Wie und wann ist die Mietkaution zu zahlen?

Die Kaution ist mit Mietbeginn in die Wohnung zu zahlen. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden und wird während der Mietzeit mit dem üblichen Zinssatz für Sparbücher verzinst.

Für Gewerbemietverhältnisse gelten für die Kautionshöhe die mit Ihnen individuell vereinbarten Regelungen.

Anmeldung einer neuen Wohnung

Wann muss ich mich ummelden?

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn

  • Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
  • Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
  • Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Weitere Informationen finden Sie auf dem Service-Portal Berlin.

Wie erhalte ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Nach § 19 des Bundesmeldegesetztes muss binnen 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von uns zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe.

Wir bitten zu beachten, dass für neu einziehende Bewohner, die nicht Vertragspartner sind (z. B. Lebensgefährten, Kinder, Untermieter) im laufenden Mietverhältnis eine Wohnungsgeberbestätigung von uns nicht ausgestellt werden kann. In diesen Fällen ist der Mieter der Wohnungsgeber für die einziehende Person.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Anmeldung einer neuen Wohnung

Wann muss ich mich ummelden?

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug bei Ihrer Meldebehörde an, wenn

  • Sie innerhalb der Stadt in eine neue Wohnung umgezogen sind oder
  • Sie aus einer anderen Gemeinde in Deutschland neu nach Berlin gezogen sind oder
  • Sie aus dem Ausland nach Berlin gezogen sind.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Weitere Informationen finden Sie auf dem Service-Portal Berlin.

Wie erhalte ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Nach § 19 des Bundesmeldegesetztes muss binnen 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von uns zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe.

Wir bitten zu beachten, dass für neu einziehende Bewohner, die nicht Vertragspartner sind (z. B. Lebensgefährten, Kinder, Untermieter) im laufenden Mietverhältnis eine Wohnungsgeberbestätigung von uns nicht ausgestellt werden kann. In diesen Fällen ist der Mieter der Wohnungsgeber für die einziehende Person.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren First-Level-Support unter der Rufnummer 030 / 88 018-100 oder per E-Mail an service@img-buk.de.

Servicezeiten

Für alle Fragen rund um Ihr Mietverhältnis ist der First-Level-Support für Sie erreichbar:

Kontakt

E-Mail:
Fon: 030/ 88 018-100

Sprechzeiten

Mo und Di von 8:00 bis 17:00 Uhr
Mi und Do von von 9:00 bis 17:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 14:30 Uhr

Termine bitte nur nach vorheriger Absprache.

Sollten Mängel in Ihrer Wohnung auftreten, ist für Sie die Firma Gegenbauer Wohnservice GmbH unter der Rufnummer 030 / 88 018 222 rund um die Uhr erreichbar.

Für Mieter in Dresden ist weiterhin die Firma Krocker unter Rufnummer 0351/272 066 60 für alle Mängelmeldungen zuständig. In Notfällen nach 17 Uhr oder am Wochenende und an Feiertagen bitten wir Sie, die in den Hausaufgängen stehenden Notfallfirmen zu kontaktieren.

Für Mieter in Bielefeld ist Herr Gembora unter Rufnummer 0176 / 4383 4662 für alle Mängelmeldungen zuständig.

Adresse

Becker & Kries Holding GmbH & Co. KG, Meinekestrasse 25, 10719 Berlin

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Mängelmeldungen einfach und schnell per Chatbot

Wir haben gute Neuigkeiten für Sie. Ab sofort können unsere Mieterinnen und Mieter in Berlin und Brandenburg Mängel einfach und bequem online über den Chatbot unseres Dienstleisters Apleona melden. Der Chatbot steht Ihnen jederzeit auf der Website www.wohnservice.apleona.com zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Chatbot nicht für Meldungen von Notfällen vorgesehen ist. In dringenden Fällen bitten wir Sie, sich weiterhin an die Hotline 030 / 88 018-222 zu wenden.