Beantragung des Betriebs einer Erzeugeranlage bzw. eines Balkonkraftwerks in einem Wohngebäude (inkl. Checkliste)

Balkonkraftwerke sind ein wichtiger Baustein beim Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung– durch sie kann der Anteil regenerativer Energien an der Stromerzeugung erhöht werden und als MieterIn machen Sie sich unabhängig von steigenden Strompreisen. Wir unterstützen unsere MieterInnen gerne dabei, die Energiewende in den eigenen vier Wänden umzusetzen. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten. Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Genehmigungen und Nachweise, die für die Installation eines Balkonkraftwerks an Ihrem Balkon zwingend erforderlich sind.

Haben Sie bereits alle Unterlagen zur Hand? Perfekt! Dann können Sie hier alle Dokumente hochladen und die Genehmigung gleich online beantragen.

    Angaben der/des Mieter(s):

    1. Durch Mietende zu erledigen / zu erbringen / zu berücksichtigen:

    Die zu installierende Anlage trägt ein CE-Kennzeichen, ist nach VDE AR-N-4105 zertifiziert und enthält eine Gebrauchsanleitung. Bei Anlagen aus Glas liegt eine Allgemein bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) vor.

    Die Genehmigung des zuständigen Netzbetreibers liegt vor. Beispielinformationen unter: www.stromnetz.berlin/einspeisen/balkonsonne/

    Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur liegt vor. Informationen unter: www.marktstammdatenregister.de

    Der Abschluss einer entsprechenden Sachversicherung ist nachzuweisen. Schäden an Leib und Leben bzw. an den Gebäuden. die durch die Erzeugungsanlage verursacht werden, gehen zulasten der Mieter*innen.

    Die Mieter*innen tragen sämtliche Kosten, die mit der Planung, Genehmigung, Ausführung und Demontage verbunden sind. Bei zukünftig durch den Vermieter angekündigten Baumaßnahmen im Fassadenbereich, wird die Anlage auf Anforderung durch den Mietenden innerhalb von 14 Tagen abgebaut. Sollten entsprechende Aufforderungen zur Demontage nicht nachgekommen werden, darf der Vermieter die Anlage demontieren, die Kosten werden an den Mietenden weiterbelastet.

    Das Gerät ist bei Auszug zu demontieren und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

    2. Im Auftrag der Mietenden durch ein Fachunternehmen zu erledigen / zu erbringen / zu berücksichtigen:

    Vordrucke für die Fachunternehmer- bzw. Errichtererklärung finden Sie hier.

    Arbeiten an den Elektroinstallationen des Gebäudes sind gemäß TAB (technische Anschlussbedingungen) des zuständigen Netzbetreibers durchzuführen und wurden durch einen im Installateur – Verzeichnis gelisteten Betrieb ausgeführt. Die Installationen einer Einspeisesteckdose sowie Prüfung der Stromkreise fallen unter diese Arbeiten.

    Wenn eine Einspeisung in das öffentliche Netz technisch nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Einsatz eines Zweirichtungszählers notwendig. Sollte kein geeigneter Zähler vorhanden sein, muss der bestehende Zähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ausgetauscht werden. Der Austausch kann parallel mit der Anmeldung beim Netzbetreiber vom Mietenden beauftragt werden.

    Der Stromkreis, an den das Balkonkraftwerk / PV-Gerät angeschlossen werden soll, ist für den zusätzlich eingespeisten Strom ausgelegt.

    Die Verbindung mit dem Stromkreis erfolgt über einen Festanschluss (FA analog E-Herd) oder den Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose (ES).

    Die Einspeisesteckdose (ES), ist mit dem maximal zulässigen Einspeisestrom für diesen Endstromkreis gekennzeichnet.

    Es ist nur 1 Balkonkraftwerk / PV-Gerät an dem Endstromkreis angeschlossen.

    Die zu installierende Anlage hat dem DGS-Sicherheitsstandard zu entsprechen und darf eine Einspeiseleistung von derzeit 800 Watt nicht überschreiten (sonst nach aktuellen regulatorischen Vorgaben, insbesondere des Netzbetreiber).

    Der Abstand zur Brandwand muss mind. 1,50 m betragen.

    Durch die Montage der PV-Anlagen dürfen keine notwendigen Rettungswege eingeschränkt werden.

    Die Anlage ist fachgerecht und sturmsicher befestigt und die Tragfähigkeit des Balkon-/Terrassengeländers bzw. anderweitiger Bauteile geprüft und gewährleistet.
    Die Herstellerangaben bezüglich der Befestigung wurden beachtet.
    Durch die Montage der Anlage dürfen keine Schäden am Bauwerk verursacht werden. In diesem Zusammenhang ist das Anbohren von Wänden, Fassadenteilen, Fensterelementen oder Balkonbrüstungen, Geländern, Balkonfußböden oder auch Terrassenfußböden untersagt. Konstruktive- und statische Eingriffe am Baukörper sind nicht zulässig.

    3. Salvatorische Klausel:

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Erlaubnis unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Erlaubnis im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.


    Die Kommunikation über dieses Kontaktformular unterliegt den einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzrichtline.

    Mängelmeldungen einfach und schnell per Chatbot

    Wir haben gute Neuigkeiten für Sie. Ab sofort können unsere Mieterinnen und Mieter in Berlin und Brandenburg Mängel einfach und bequem online über den Chatbot unseres Dienstleisters Apleona melden. Der Chatbot steht Ihnen jederzeit auf der Website www.wohnservice.apleona.com zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Chatbot nicht für Meldungen von Notfällen vorgesehen ist. In dringenden Fällen bitten wir Sie, sich weiterhin an die Hotline 030 / 88 018-222 zu wenden.