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Infos für Mietinteressenten

Wir möchten Ihnen weitere Informationen zu den folgenden Themen zur Verfügung stellen, um Ihnen die Anmietung einer Wohnung aus unserem Betreuungsbestand zu erleichtern:


Sprechzeiten
Aktuelle Besichtigungstermine in unseren Wohnanlagen
Einkommensgrenzen des "Sozialen Wohnungsbaues"
Einkommensgrenzen nach den "Richtlinien vereinbarter Förderung" (RLvF)


 




Service-Center Vermietung:
Becker & Kries bietet insbesondere in Berlin ein umfassendes Angebot an Mietwohnungen zu markgerechten Konditionen und eine kompetente Beratung der Mietinteressentinnen und Mietinteressenten durch eigenes Vermietungspersonal. Unsere qualifizierten und langjährigen Mitarbeiter/-innen informieren Sie gerne telefonisch in unserem "Service-Center" oder während unserer "Vor-Ort-Spechzeiten" in einem persönlichen Gespräch

Sie möchten einen Wunschtermin mit uns vereinbaren ?
Unsere Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen während der Servicezeiten gerne zur Verfügung und sind wie folgt erreichbar:

Sprechzeiten



 

[zurück zum Inhalt]

Montag:9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag:9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch:9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag:9:00 Uhr - 14:30 Uhr


Service-Center Vermietung, Meinekestraße 25, 10719 Berlin
in unmittelbarer Nähe des Kurfürstendamms

Ingeborg Gießmann, Telefon-Nr. 030/880 18-235
Ingeborg.Giessmann@buk.de

oder

Daniela Jäntsch, Telefon-Nr. 030/880 18 - 234
Daniela.Jaentsch@buk.de


Verkehrsanbindung:

U-Bahnstation Kurfürstendamm, U- und S-Bahnhof Zoo,
Buslinien 119, 129, 219, 249



 

 

Aktuelle Besichtigungstermine in unseren Wohnanlagen
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Bitte erfragen Sie die individuellen Termine in unserem Service-Center Vermietung unter
Telefon-Nr. 030/880 18-258 und 339 oder online unter Vermietung@buk.de



Einkommensgrenzen des "Sozialen Wohnungsbaues"
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Sollte Ihnen eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau zusagen, gibt die folgende Aufstellung die Einkommensgrenzen für Sie wieder. Sollten diese von Ihnen überschritten werden, können wir gern einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Wohnungsamt für Sie stellen.


Anzahl der
Personen
Jahres-
Bruttoeinkommen
 
1 Personca. 12.000 € 
2 Personenca. 18.500 €pro Kind zusätzlich 500 €
3 Personenca. 22.100 €pro Kind zusätzlich 500 €
4 Personenca. 26.200 €pro Kind zusätzlich 500 €
5 Personenca. 30.300 €pro Kind zusätzlich 500 €
6 Personenca. 34.400 €pro Kind zusätzlich 500 €



Einkommensgrenzen nach
den "Richtlinien vereinbarter Förderung" (RLvF)
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Für Wohnungen im 2. Förderungsweg haben wir Ihnen die Einkommensgrenzen nach den Richtlinien vereinbarter Förderung nachstehend zusammengestellt. Den Antrag auf diese Bescheinigung stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt in Ihrem Wohnbezirk. Sollte die Bearbeitung beim Wohnungsamt längere Zeit in Anspruch nehmen, werden wir uns auf Ihren Wunsch hin gerne mit dem Wohnungsamt zwecks schnellerer Bearbeitung in Verbindung setzen.

Anzahl der
Personen
Jahres-
Bruttoeinkommen
 
1 Personca. 27.048 € 
2 Personenca. 39.279 € 
3 Personenca. 48.688 € 
4 Personenca. 58.098 € 
5 Personenca. 67.507 € 
6 Personenca. 76.916 € 


 



Mitglied:

  
Unternehmen der Becker & Kries Gruppe